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Verbessert ein Staat sein Handeln, trägt dies wesentlich zum Funktionieren einer Gesellschaft bei. „Gute Regierungsführung" oder „Good Governance" sind zentrale Begriffe in der Debatte um staatliches Handeln und der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen - in Industrienationen wie auch in Entwicklungsländern. Nach unserem Verständnis geht es um ein ganzheitliches und wertebasiertes Verständnis staatlichen Handelns, einschließlich des Zusammenspiels staatlicher Institutionen mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. Dabei ist der Begriff dessen, was "gut" ist, immer eine Frage der Vereinbarung zwischen den Akteuren, ganz im Sinne des Qualitätsgedankens und basierend auf den Bedarfen der Bevölkerung. Die OECD-Kriterien für Good Governance, ergänzt um den EU-Grundsatz der Partizipation, sind deshalb für unsere Beratung der öffentlichen Verwaltung oder von Akteurssystemen, an denen öffentliche Institutionen beteiligt sind, handlungsleitend.

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